Kinderbestattung
Für Mütter und Väter, deren kleine Kinder nicht mehr leben.
Der Tod eines Kindes durch Fehlgeburt oder Totgeburt ist eine schmerzliche Erfahrung.
Diese Hinweise, liebe Eltern, möchten Ihnen helfen, mit der Situation nach dem Tod Ihres Kindes, das nicht zum Leben kommen konnte, umzugehen. Ihr Kind war noch zu klein oder zu krank, um leben zu können.
Viele Fragen, Gedanken und schmerzhafte Gefühle beschäftigen Sie. Dazu gehört auch die Frage nach der Bestattung Ihres Sternenkindes.
Lassen Sie sich Zeit zu spüren, welche Bedeutung für Sie die Beerdigung und eine Grabstelle haben.
Wenn Ihr Kind über 500 g wiegt, sind Sie für die Bestattung verantwortlich.
Wenn Ihr Kind unter 500 g wiegt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie veranlassen die Bestattung Ihres Kindes selbst.
- Wenn Sie dies nicht wünschen, wird Ihr Kind in Zusammenarbeit mit dem Hospiz-Verein Regensburg e. V. und DONUM VITAE Regensburg bestattet.
Die toten Kinder werden gemeinsam in einem kleinen Sarg in einer Sammelbestattung beigesetzt, welche alle drei Monate stattfindet.
Die Termine sind jeweils am ersten Mittwoch im März, Juni, September und Dezember um 15:00 Uhr in der Trauerhalle, Städtischer Friedhof Dreifaltigkeitsberg.
Diese Bestattung ist unabhängig von Konfessions- und Religionszugehörigkeit und für Sie kostenfrei.
Um Ihrem Kind nicht nur in Ihrem Herzen, sondern auch in dieser Welt einen Platz zu geben, gestalten wir eine Abschiedsfeier, zu der wir Sie und Ihre Angehörigen recht herzlich einladen.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie auf Ihrem Weg der Trauer Menschen finden, die Sie verstehen und begleiten.
Daher bieten wir zusätzlich folgende Angebote:
Einzelgespräche
In Einzelgesprächen bekommen Ihre Gedanken und Gefühle einen Raum. Trauer hat sehr unterschiedliche Gesichter, in einmaligen oder mehrfachen Beratungsgesprächen werden Frauen und Männer auf dem persönlichen Weg des Abschiedes und darüber hinaus begleitet.
Gruppenangebot
Das Gruppenangebot umfasst sechs Treffen und begleitet Sie ca. vier Monate. Ziel ist es, Sie in Ihrem Verarbeitungsprozess in einem geschützten Rahmen zu unterstützen. Dabei wird der persönliche Austausch im Vordergrund stehen. Aber auch für Sie relevante Themen werden gesammelt und mit Ihnen bearbeitet.
Rückbildungskurse
Außerdem gibt es für betroffene Frauen unter Anleitung einer Hebamme die Möglichkeit, den körperlichen Folgen einer Tot- und Fehlgeburt durch spezielle Rückbildungsgymnastik entgegenzuwirken (Kontakt: Donum Vitae).
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Hospiz-Verein oder DONUM VITAE
Regensburg e. V. Maximilianstr. 13
Hölkering 1 93047 Regensburg
93080 Pentling 0941 5956490
0941 992522-0
Gesetzliche Neuregelung
Durch eine personenstandsrechtliche Neuregelung ist es Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden, nunmehr möglich, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und damit Ihrem Kind offiziell einen Namen und einen Existenznachweis zu geben.
Am 15.03.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Personenstandsrechts in Kraft getreten, mit dem auch eine Änderung des § 31 der Personenstandsverordnung verbunden ist, die vorsieht, dass Eltern die Geburt sogenannter "Sternenkinder", die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, gegenüber dem Standesamt anzeigen können. Diese Neuregelung gilt auch für Eltern, deren Kinder bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung nicht lebend zur Welt gekommen sind.
Wir begrüßen die Gesetzesänderung, die es betroffenen Eltern in dieser schwierigen Situation ermöglicht, sich würdevoll von ihrem Kind zu verabschieden.